Hinweis bzgl. Barrierefreiheit
Nach § 2 Nr. 17 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind wir ein Kleinstunternehmen und deshalb nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten des Gesetzes befreit.
Nach § 2 Nr. 17 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind wir ein Kleinstunternehmen und deshalb nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten des Gesetzes befreit.